Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MS-Classics – Simone Stephanik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MS-Classics, Simone Stephanik – nachfolgend „Anbieter“ oder „Vermieter“ genannt – und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
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den Verkauf und Versand von Waren über den Online-Shop,
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die Vermietung von Stellplätzen zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen,
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die Einlagerung von Fahrzeugen sowie
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ergänzende Dienstleistungen im Zusammenhang mit eingelagerten Fahrzeugen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
TEIL A – WARENVERKAUF UND ONLINE-SHOP
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
MS-Classics
Inhaberin: Simone Stephanik
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absendung der verbindlichen Bestellung mithilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten ändern.
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Der Eingang der Bestellung wird unmittelbar nach deren Absenden per E-Mail bestätigt.
Die Annahme des Angebots erfolgt innerhalb von zwei Werktagen insbesondere durch:
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eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung per E-Mail,
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die Versendung der bestellten Ware oder
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die Durchführung beziehungsweise Veranlassung der Zahlungstransaktion, soweit sich daraus nach der gewählten Zahlungsart die Annahme des Angebots ergibt.
Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
3. Vertragssprache und Vertragstext
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und übersenden dem Kunden die Bestelldaten sowie diese AGB in Textform.
4. Lieferbedingungen
Zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen können Versandkosten anfallen. Die konkrete Höhe der Versandkosten wird im jeweiligen Angebot beziehungsweise während des Bestellvorgangs angegeben.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich im Versandweg.
Eine Lieferung an Packstationen erfolgt nicht, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
5. Zahlungsbedingungen Online-Shop
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Soweit Zahlungen über PayPal oder andere Zahlungsdienstleister angeboten werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Die Belastung beziehungsweise Durchführung der Zahlung richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MS-Classics.
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages bereits im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.
Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als vereinbarte Beschaffenheit der Ware insbesondere die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften und die in den Vertrag einbezogenen Produktbeschreibungen.
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Gefahrübergang.
Bei gebrauchten Waren kann die Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden.
Die gesetzlichen Regelungen über Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
TEIL B – FAHRZEUGSTELLPLÄTZE UND FAHRZEUGLAGERUNG
9. Gegenstand des Stellplatzvertrages
MS-Classics vermietet Stellplätze zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen.
Art und Umfang des jeweiligen Stellplatzes sowie zusätzlich vereinbarte Serviceleistungen ergeben sich aus dem individuellen Stellplatzvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Die Überlassung eines Stellplatzes begründet ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung keinen Bewachungs-, Verwahrungs- oder Werkstattvertrag.
Zusätzliche Dienstleistungen werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.
10. Mietzeit und Vertragsdauer
Soweit im individuellen Stellplatzvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Soweit eine Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres vorgesehen ist, muss diese spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres beim Vertragspartner eingegangen sein.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung und wird das Vertragsverhältnis fortgesetzt, verlängert sich der Vertrag – soweit dies individualvertraglich wirksam vereinbart wurde – um weitere zwölf Monate.
Die Kündigung bedarf mindestens der Textform, beispielsweise per Brief oder E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Eine stillschweigende Verlängerung allein aufgrund der Fortsetzung des Gebrauchs nach Vertragsende wird ausgeschlossen. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Miete und Leistungsumfang
Die monatliche Miete richtet sich nach dem jeweiligen Stellplatzvertrag und den vom Mieter gebuchten beziehungsweise ausdrücklich vereinbarten Optionen.
Je nach gebuchtem Tarif beziehungsweise Leistungsumfang können insbesondere folgende Leistungen angeboten werden:
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professionelle Dokumentation der Fahrzeugdaten einschließlich Fotodokumentation bei Ersteinlagerung,
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Stromanschluss einschließlich Stromkosten im vereinbarten Umfang,
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waagerechte Stellfläche mit versiegelter Oberfläche,
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Stellplatz in einer temperierten Halle,
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staubarme und trockene Lagerung,
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Videoüberwachung der Anlage 24 Stunden täglich / 7 Tage die Woche / 365 Tage im Jahr,
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Brandmeldeanlage beziehungsweise brandschutztechnische Überwachung,
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Batterie-Service mit Batterie-Erhaltungsladung,
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Reifen-Service mit Kontrolle des Reifenluftdrucks,
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technischer Sicht- beziehungsweise Basischeck vor einer vereinbarten Auslieferung,
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Kontrolle von Motoröl, Betriebsflüssigkeiten und Reifenluftdruck,
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Tankservice,
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Abdecken beziehungsweise Eindecken des Fahrzeuges,
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Überwachung beziehungsweise Erinnerung an Fälligkeiten von Hauptuntersuchung (HU) und – soweit einschlägig – Abgasuntersuchung,
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Pick-up-Service ab Duisburg Hauptbahnhof montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung.
Nur die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind Bestandteil der vereinbarten Miete.
Materialkosten, insbesondere Kraftstoff, Motoröl, Betriebsstoffe, Ersatzteile, Reinigungsmaterialien oder sonstige Verbrauchsmaterialien, sind nicht in der Stellplatzmiete enthalten und werden gesondert berechnet.
Zusätzliche Arbeiten und Dienstleistungen werden ebenfalls gesondert nach vorheriger Beauftragung berechnet.
12. Zahlung der Stellplatzmiete
Die vereinbarte Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten.
Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:
Sparkasse Duisburg
IBAN: DE21 3505 0000 0200 4245 70
BIC: DUISDE33XXX
Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters.
Etwaige vom Mieter oder dessen Zahlungsdienstleister verursachte Bank- oder Transaktionsgebühren trägt der Mieter, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter behält sich insbesondere die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen und weiterer nachgewiesener Verzugsschäden vor.
13. Anpassung der Stellplatzmiete
Der Vermieter kann eine Anpassung der Stellplatzmiete verlangen, wenn sich die für die Vermietung maßgeblichen Kosten oder die marktüblichen Entgelte für vergleichbare Stellplätze wesentlich verändern.
Eine Mieterhöhung wird dem Mieter rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
Gesetzliche Vorschriften sowie die Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Nutzungszweck
Der Stellplatz darf ausschließlich zum Einstellen des vertraglich bezeichneten Kraftfahrzeuges beziehungsweise eines mit Zustimmung des Vermieters ersatzweise eingestellten Fahrzeuges verwendet werden.
Die Lagerung anderer Gegenstände, insbesondere von:
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Reifen,
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Ersatzteilen,
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Kraftstoffbehältern,
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Fahrzeugzubehör,
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Batterien,
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Fahrrädern,
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entzündlichen, explosiven oder umweltgefährdenden Stoffen
ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Gesetzliche Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie eine gegebenenfalls bestehende Garagen- oder Hallenordnung sind einzuhalten.
15. Anforderungen an das eingestellte Fahrzeug
Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, von dem keine Gefahr für Personen, andere Fahrzeuge, Gebäude oder sonstige Sachen ausgeht.
Insbesondere dürfen keine erheblichen Undichtigkeiten an Kraftstoff-, Öl-, Brems-, Kühlmittel- oder sonstigen Betriebssystemen bestehen.
Der Vermieter ist über bekannte technische Besonderheiten, Undichtigkeiten, elektrische Defekte oder sonstige gefahrerhöhende Umstände vor der Einlagerung zu informieren.
Soweit das Fahrzeug zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, hat der Mieter für den gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen.
Bei stillgelegten beziehungsweise nicht zugelassenen Fahrzeugen hat der Mieter auf Verlangen einen geeigneten Versicherungsnachweis, insbesondere über eine bestehende Ruheversicherung oder einen anderweitigen Versicherungsschutz, vorzulegen, soweit ein solcher Versicherungsschutz vereinbart oder erforderlich ist.
Der Mieter bleibt für die Versicherung seines Fahrzeuges und der darin befindlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
16. Fahrzeugzustand und Dokumentation
MS-Classics ist berechtigt, bei Übernahme des Fahrzeuges dessen äußerlich erkennbaren Zustand zu dokumentieren.
Die Dokumentation kann insbesondere umfassen:
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Fahrzeugidentifikationsnummer,
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Kennzeichen,
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Kilometerstand,
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Tankfüllstand,
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vorhandene äußerlich erkennbare Schäden,
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Besonderheiten des Fahrzeugzustandes sowie
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Fotoaufnahmen des Fahrzeuges.
Die Dokumentation dient insbesondere der Feststellung des Fahrzeugzustandes bei Einlagerung und Auslagerung.
Der Mieter ist verpflichtet, ihm bekannte erhebliche Vorschäden oder technische Besonderheiten bei Vertragsschluss beziehungsweise spätestens bei Fahrzeugübergabe mitzuteilen.
17. Versicherung und Haftung
Der Mieter ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz des eingestellten Fahrzeuges verantwortlich.
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die ausschließlich auf dem technischen Zustand, altersbedingtem Verschleiß oder bereits vorhandenen beziehungsweise verborgenen Mängeln des Fahrzeuges beruhen, sofern dem Vermieter insoweit keine Pflichtverletzung zur Last fällt.
Dies kann insbesondere Schäden betreffen durch:
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altersbedingte Materialermüdung,
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Batterieentladung trotz ordnungsgemäßer Lagerung,
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Reifendruckverlust,
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Dichtungsalterung,
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Korrosion aufgrund bereits vorhandener Vorschäden,
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Flüssigkeitsverlust aufgrund technischer Defekte,
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elektronische oder mechanische Defekte des Fahrzeuges.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
18. Zutritt, Abholung und Bereitstellung
Der Zutritt zu den Stellflächen erfolgt ausschließlich nach den betrieblichen Vorgaben von MS-Classics.
Ein Anspruch auf jederzeitigen unbeaufsichtigten Zugang zur Halle besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Fahrzeugabholungen und Fahrzeugbereitstellungen sind rechtzeitig vorher mit MS-Classics abzustimmen.
Soweit für die Bereitstellung, Bewegung oder Auslagerung des Fahrzeuges ein zusätzlicher Aufwand erforderlich ist, kann dieser bei entsprechender vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.
19. Batterie-, Reifen-, Tank- und Technikservice
Soweit entsprechende Serviceleistungen gebucht wurden, werden diese mit der bei Fahrzeuglagerungen üblichen Sorgfalt durchgeführt.
Eine Batterie-Erhaltungsladung stellt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit oder Lebensdauer einer Batterie dar.
Die Kontrolle des Reifenluftdrucks beinhaltet keine Garantie für die dauerhafte Dichtigkeit oder Verkehrssicherheit der Reifen.
Ein technischer Check vor Auslieferung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich eine Sicht- beziehungsweise Funktionskontrolle und ersetzt weder eine Hauptuntersuchung noch eine fachgerechte Inspektion oder Wartung nach Herstellervorgaben.
Die Überwachung von HU-/AU-Terminen stellt ausschließlich eine Erinnerungs- beziehungsweise Serviceleistung dar. Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungen verbleibt beim Fahrzeughalter.
20. Gebrauchsüberlassung und Untervermietung
Eine Überlassung des Stellplatzes an Dritte oder eine Untervermietung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
Eine erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
21. Vertraulichkeit und Sicherheit
Der Mieter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Informationen über die Betriebsstätte vertraulich zu behandeln.
Dies betrifft insbesondere Informationen über:
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Zugangsmöglichkeiten,
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Schlüssel und Zugangssysteme,
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Alarmanlagen,
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Videoüberwachung,
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Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen,
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Wach- oder Sicherheitsdienste sowie
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sonstige sicherheitsrelevante Betriebsabläufe.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, ihm zufällig bekannt werdende Informationen über andere eingestellte Fahrzeuge, deren Eigentümer, Halter oder Wertigkeiten nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt.
22. Videoüberwachung
Soweit Teile des Betriebsgeländes oder der Stellplatzanlage videoüberwacht werden, erfolgt dies insbesondere zum Schutz des Eigentums, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten.
Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Nähere Informationen ergeben sich aus den entsprechenden Datenschutzhinweisen vor Ort beziehungsweise der Datenschutzerklärung.
23. Beendigung des Stellplatzvertrages
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Vertragsende abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Stellplatz ist vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.
Persönliche Gegenstände, Fahrzeugteile, Reifen, Betriebsstoffe oder sonstiges Eigentum des Mieters sind zu entfernen.
Für eine weitere Nutzung beziehungsweise Belegung des Stellplatzes nach Vertragsende können – soweit rechtlich zulässig – Nutzungsentschädigungen beziehungsweise die hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten verlangt werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
24. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter:
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trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug gerät,
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den Stellplatz vertragswidrig nutzt,
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sicherheits- oder brandschutzrechtliche Vorgaben erheblich verletzt,
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ohne Zustimmung gefährliche Stoffe einlagert,
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unberechtigten Dritten Zugang zu Sicherheitsbereichen ermöglicht oder
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durch sein Verhalten den Betriebsablauf oder andere eingestellte Fahrzeuge erheblich gefährdet.
Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bleiben maßgeblich.
TEIL C – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
25. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch MS-Classics, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet MS-Classics unbeschränkt:
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bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
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bei übernommenen Garantien, soweit vereinbart,
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bei Arglist sowie
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soweit das Produkthaftungsgesetz oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung finden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
26. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
27. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls gesonderte Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung.
28. Verbraucherstreitbeilegung
MS-Classics ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
29. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
30. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von MS-Classics als Gerichtsstand vereinbart werden.
Die gesetzlichen Gerichtsstände gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
31. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kauf-, Miet-, Stellplatz- oder Dienstleistungsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Stand: Januar 2023
